ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

fayo Retreats 2023 / 2024

(1) Cal Reiet Holistic Retreat Carrer de Cal Reiet 80 07650 Santanyi, Mallorca, Spanien

(2) Biohotel Sturm Ignaz-Reder-Straße 3, 97638 Mellrichstadt, Deutschland

(3) Lindley Lindenberg Hotel, Lindleystraße 17, 60314 Frankfurt, Deutschland

(4) Finca es Cabas, Carretera, km 2,4, 07320 Santa Maria del Cami, Balearic Islands, Spanien

GELTUNGSBEREICH

Verträge zwischen dem Veranstaltungsteilnehmer (nachfolgend Teilnehmer genannt) und dem Veranstalter (Mira Flatt, fayo GmbH, nachfolgend Veranstalter genannt) kommen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich gemäß dieser Teilnahmebedingungen zustande. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

Anmeldungen sind online über www.fayo.de/retreat/#buchung vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer vom Veranstalter bestätigt wurde (siehe „Veranstaltungsgebühr und Bezahlung“). Die Bestätigung erfolgt per E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebene EMail-Adresse. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Der Veranstalter behält sich vor, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltung richten sich nach der veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen, sofern dadurch der wesentliche Charakter der Veranstaltung nicht verändert wird.

WIDERRUFSRECHT

Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z. B. per E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: info@fayo.de

VERANSTALTUNGSGEBÜHR UND BEZAHLUNG

Die Gebühr für die Teilnahme an der Veranstaltung und die eventuelle Gewährung von Rabatten richtet sich nach der veröffentlichten Veranstaltungsausschreibung. Die Anzahlung der Veranstaltungsgebühren in Höhe von 50 % ist nach Vertragsschluss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zu entrichten. Die Buchung wird bei Bezahlung der Anzahlung der Veranstaltungsgebühr gültig. Der Teilnehmer erhält nach erfolgtem Zahlungseingang der Anzahlung innerhalb von 3 Werktagen eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zugesandt und ist damit verbindlich angemeldet. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zu entrichten. Sollte die Veranstaltungsgebühr bis 30 Tage vor Reisebeginn nicht vollständig bezahlt sein, wird der Vertrag unter Einbehaltung der Anzahlung aufgelöst.

ABSAGE DURCH DEN VERANSTALTER

Der Veranstalter behält sich die Absage von Veranstaltungen aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall wird der Veranstalter den Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich schriftlich per E-Mail benachrichtigen. Der Veranstalter erstattet bei Absage der Veranstaltung die vom Teilnehmer bereits entrichteten Veranstaltungsgebühren vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sowie der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen (wie beispielsweise Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Reisemittel oder Übernachtungen) sind ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

ABSAGE DURCH DEN TEILNEHMER & ERSATZTEILNEHMER

Der Teilnehmer kann jederzeit durch eine an den Veranstalter gerichtete schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Bei Absage oder Nichterscheinen des Teilnehmers (unabhängig vom Grund der Absage oder des Nichterscheinens) fallen folgende Rücktrittspauschalen an: Bei einem Rücktritt bis 3 Monate vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises (die Anzahlung). Bei einem Rücktritt bis Reisebeginn: 100 % des Reisepreises. Wir empfehlen das Abschließen einer Reiserücktrittsversicherung. Bei Absage des Teilnehmers kann dieser dem Veranstalter bis 1 Woche vor Reisebeginn kostenfrei einen Ersatzteilnehmer nennen.

RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist vom Reiseveranstalter bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gegenüber dem Teilnehmer zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. Bereits geleistete Flug- und Anreisekosten können nicht erstattet werden. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

FILM- UND FOTORECHTE

Der Teilnehmer willigt unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung zu erstellen und diese zu Werbe- und Kommunikationszwecken zu nutzen. Der Teilnehmer verzichtet darauf, das Bildmaterial vor der Nutzung zu sehen und freizugeben.

DATENERFASSUNG UND -VERARBEITUNG

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden.

HAFTUNG DES VERANSTALTERS

Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Nutzung von Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der Veranstalter nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Der Veranstalter haftet für keine gesundheitlichen oder materiellen Schäden jeglicher Art im Zuge der Veranstaltung.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Reisebedingungen oder getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Reisevertrages im Übrigen nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

Stand: Dezember 2022, Mira Flatt, fayo GmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 111